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das EEG 2012 weitet die Privilegierung aus

In der konsolidierten Fassung des Gesetzestextes, der ab dem 01. Januar 2012 gelten soll finden sich zahlreiche Änderungen zum bisher geltenden EEG 2009. Insbesondere für die Gruppe der stromintensiven produzierenden Unternehmen gilt es wichtige Neuregelungen. Ab 2012 können nun auch stromintensive Beriebe mit einem Stromverbrauch ab einer Gigawattstunde pro Jahr von einer Verringerung der EEG-Umlage profitieren[1]. Damit erhöht sich die Anzahl der Firmen, die an der Reduktion der EEG-Umlage teilhaben können, deutlich. Bisher lag die Grenze bei 10 Gigawattstunden.

Die Begrenzung erfolgt jedoch weiterhin nur, wenn zusätzlich

  • das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung mindestens 14 Prozent beträgt (in der aktuellen Fassung sind es noch 15 Prozent),
  • Unternehmen mit einem Stromverbrauch über zehn Gigawattstunden ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN 16001:2009 oder eine Registrierung in EMAS vorweisen können [2]
  • Die EEG Quote anteilig an das Unternehmen weitergereicht wurde (d.h. ein Stromliefervertrag mit einem Versorger besteht)

Die betriebswirtschaftlichen Randbedingungen müssen durch einen Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer (nach HGB) bestätigt werden. Aktuell muss das nachzuweisende Zertifikat für das betriebliche Energiemanagement im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr ausgestellt werden [3], dies hatte zur Folge, dass zahlreiche Unternehmen, die erst bei Jahresabschluss ihre Berechtigung für die „besondere Ausgleichsregelung“ erkannten keine Möglichkeit mehr hatten von der Privilegierung zu profitieren. Nach dem konsolidierten EEG 2012 Gesetzestext wird diese Vorgabe aufgelöst, wodurch das gültige Zertifikat ist erst zur Antragsstellung (d.h. am 30.06.) vorzuweisen.

[1] §41, EEG 2012 (konsolidierter Gesetztestext)
[2] BAFA Merkblatt II A1, aktuelle Fassung vom 06. Mai 2011
[3] §41, EEG 2009

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