
In der konsolidierten Fassung des Gesetzestextes, der ab dem 01. Januar 2012 gelten soll finden sich zahlreiche Änderungen zum bisher geltenden EEG 2009. Insbesondere für die Gruppe der stromintensiven produzierenden Unternehmen gilt es wichtige Neuregelungen. Ab 2012 können nun auch stromintensive Beriebe mit einem Stromverbrauch ab einer Gigawattstunde pro Jahr von einer Verringerung der EEG-Umlage profitieren[1]. Damit erhöht sich die Anzahl der Firmen, die an der Reduktion der EEG-Umlage teilhaben können, deutlich. Bisher lag die Grenze bei 10 Gigawattstunden.
Die Begrenzung erfolgt jedoch weiterhin nur, wenn zusätzlich
Die betriebswirtschaftlichen Randbedingungen müssen durch einen Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer (nach HGB) bestätigt werden. Aktuell muss das nachzuweisende Zertifikat für das betriebliche Energiemanagement im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr ausgestellt werden [3], dies hatte zur Folge, dass zahlreiche Unternehmen, die erst bei Jahresabschluss ihre Berechtigung für die „besondere Ausgleichsregelung“ erkannten keine Möglichkeit mehr hatten von der Privilegierung zu profitieren. Nach dem konsolidierten EEG 2012 Gesetzestext wird diese Vorgabe aufgelöst, wodurch das gültige Zertifikat ist erst zur Antragsstellung (d.h. am 30.06.) vorzuweisen.
Simon Management Systems GmbH
Bafa veröffentlicht neues Merkblatt II A1 (§40, EEG 2012)
DIN EN ISO 50001 ersetzt DIN EN 16001 ab 26.04.2012
Schulungsveranstaltung mit Prof. Dr. Ralf Simon zum Thema "Betriebliche Energie nach der ISO 50001 managen"