Tel.: 0049 (0)611/962 8164|info@sims-gmbh.de

Besondere Ausgleichsregelung

Energieintensive Betriebe haben bei Erfüllung bestimmter wirtschaftlicher und energetischer Kriterien die Möglichkeit ihren Strombezug privilegieren zu lassen und den Anteil der EEG Quote im Stromeinkauf zu reduzieren. Dieser Mechanismus basiert auf dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und wird "Besondere Ausgleichsregelung" (§41ff.) genannt, welche die frühere "Härtefallregelung" ersetzte.  

Eine Bedingung für die Privilegierung des EEG Bezuges war der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagements. Dieses konnte bis 2011 durch ein Zertifikat nach der DIN EN 16001, einer Registrierung nach EMAS, einer speziellen Zertifizierung nach der ISO 14001 oder einem Energiemanagement analog entsprechender Anforderungen der Bafa nachgewiesen werden.

Zukünftig werden berechtigte Unternehmen nur noch mit Nachweis eines Zertifikates eines Energiemanagementsystems nach der DIN EN 16001:2009, der DIN EN ISO 50001:2011 oder einer gültigen EMAS-Registrierung ihren EEG Bezug privilegieren lassen können.

Wir sind gerne Ihr Partner für den Aufbau eines entsprechenden Nachweises und der Beantragung der Privilegierung. Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zum aktuellen EEG-Entwurf (EEG:2012) finden Sie hier.

Wir reduzieren Ihre Energiekosten!

Fordern Sie uns!

Simon Management Systems GmbH

  • Ellerbachstraße 16
  • 55546 Neu-Bamberg
  • Tel.: +49 ((0)611 / 962 61 74
  • Fax: +49 ((0)611 / 962 81 12

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Bafa veröffentlicht neues Merkblatt II A1 (§40, EEG 2012)

DIN EN ISO 50001 ersetzt DIN EN 16001 ab 26.04.2012

weitere Neuigkeiten aus dem Energierecht

Melden Sie sich an!

Schulungsveranstaltung mit Prof. Dr. Ralf Simon zum Thema "Betriebliche Energie nach der ISO 50001 managen"

Template Copyright 2010 - mlgraphics.de